Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist gemäss Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der betreffenden Gemeinde. Sie findet mindestens zwei Mal im Jahr statt (Budget-Gemeinde und Rechnungs-Gemeinde sind vorgeschrieben).
Die Beleuchtenden Berichte zu den Gemeindeversammlungen werden den Stimmberechtigten in der Regel nicht zugestellt. Solche Berichte können jedoch spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Versammlung im Gemeindehaus Weiningen kostenlos bezogen werden. Auf Verlangen werden solche kostenlos zugestellt. Falls Sie die dauerhafte kostenlose Zustellung wünschen, so finden Sie im Online-Schalter das entsprechende Formular. Falls Sie nur eine einmalige Zustellung wünschen so kontaktieren Sie uns per E-Mail an praesidiales@weiningen.ch.
Aufgaben
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Erlass und Änderung der wichtigsten kommunalen Verordnungen und Vorschriften
- Beschlussfassung über die Übernahme von neuen Aufgaben
- Behandlung von Initiativen
- Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Kreditgenehmigung für neue Ausgaben und Zusatzkredite
- Beschlussfassung über Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken der öffentlichen Hand
- Weitere gemäss Gemeindeordnung der entsprechenden Gemeinde festgelegten Aufgaben und Kompetenzen
Voraussetzungen
- Stimmberechtigt bei einer Versammlung der Politischen und Schulgemeinde sind alle in der entspechenden Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
- Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
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