Skis, Snowboards und Surfbretter
Deshalb gibt es keinen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Weg für die sortenreine Sammlung und Verwertung von Sportgeräten.
Es besteht eine Rücknahmepflicht für sperrige Gegenstände und Sportgeräte durch den Handel oder die Hersteller sobald der Konsument einen Neukauf einer vergleichbaren Ware tätigt; unabhängig von der Marke. Sie haben auch die Möglichkeit, die genannten Sportgeräte via Sperrgutabfuhr zu entsorgen.