Abstimmung
Informationen
- Datum
- 3. März 2024
Eidgenössische Vorlagen
1. Initiative für eine 13. AHV-Rente
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
- Beschreibung
In Kürze
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).
Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.
- Formulierung
- Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Vorlagen
Vorlage
883
817
- Leer
- 8
- Stimmberechtigte
- 2'848
- Stimmbeteiligung
- 59.97
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates (PDF, 926.4 kB) | Download | 0 | Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates |
2. Renteninitiative
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Weiningen abgelehnt.
- Beschreibung
In Kürze
Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.
Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.
- Formulierung
- Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Vorlagen
Vorlage
621
1'049
- Stimmberechtigte
- 2'848
- Stimmbeteiligung
- 59.06
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates (PDF, 926.4 kB) | Download | 0 | Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates |
Kantonale Vorlagen
1. Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
- Beschreibung
In Kürze
Mit einer Änderung der Kantonsverfassung sollen zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festgelegt werden können. Auch Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht sowie die Amtsdauer können dadurch geregelt werden. Der Kantonsrat hat solche Änderungen teilweise bereits auf Gesetzesstufe beschlossen. Damit sie in Kraft treten können, bedarf es zusätzlich dieser Verfassungsänderung.
- Formulierung
- Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Vorlagen
Vorlage
1'219
188
- Leer
- 81
- Stimmberechtigte
- 2'848
- Stimmbeteiligung
- 52.25
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich (PDF, 583.23 kB) | Download | 0 | Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich |
2. Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung und Gegenvorschlag des Kantonsrates
- Ergebnis
- 2 A Volksinitiative - Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
2 B Gegenvorschlag - Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
2 C Stichfrage - der Gegenvorschlag wurde in Weiningen gewählt. - Beschreibung
In Kürze
Der Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» nimmt das Anliegen der Initiative auf, dass vorsätzlich handelnde Verursachende die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze tragen müssen. Er berücksichtigt das übergeordnete Recht. Ausserdem ordnet der Gegenvorschlag die Bewilligungspflicht ausdrücklich den Gemeinden zu und trägt damit der Gemeindeautonomie Rechnung. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen den Gegenvorschlag zur Annahme und lehnen die Initiative ab. Es wird über beide Vorlagen abgestimmt. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage.
Zutreffendes ankreuzen:
Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)Zutreffendes ankreuzen:
Vorlage B (Gegenvorschlag des Kantonsrates)Sie können die Frage C auch dann beantworten, wenn Sie bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt haben oder auf eine Stimmabgabe verzichtet haben.
- Formulierung
- Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Vorlagen
Vorlage
772
724
- Leer
- 40
Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023
934
438
- Leer
- 104
Stichfragen
Stichfrage
545
803
- Leer
- 117
- Ungültig
- 9
- Stimmberechtigte
- 2'848
- Stimmbeteiligung
- 53.93
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
3. Volksinitiative "Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Auswertung"
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Weiningen abgelehnt.
- Beschreibung
In Kürze
Die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» verlangt, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche Zugang sowie die Begehung erleichtert werden. Für den Zürichsee fordert die Volksinitiative zudem, dass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden bis 2050 auf dem Gebiet des Kantons Zürich ein durchgehender Uferweg erstellt wird. Dafür soll die Kantonsverfassung entsprechend geändert werden. Der Kantonsrat und der Regierungsrat sehen den Zugang zu den Ufern als bereits ausreichend geregelt. Zudem hätte die Umsetzung der Initiative unverhältnismässig hohe Kosten und Eingriffe ins Privateigentum zur Folge. Sie lehnen die Initiative daher ab.
- Formulierung
- Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Vorlagen
Vorlage
470
1'117
- Leer
- 17
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 2'848
- Stimmbeteiligung
- 56.36
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich (PDF, 583.23 kB) | Download | 0 | Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich |