Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung

Nummer
G3.04 (2)
Name
Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung
Erlassdatum
16. Juni 2014
Inkrafttreten
1. Januar 2014
Art
Verordnung
Informationen

Diese Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung regeln 

  • die Entschädigungsansätze der Mitglieder von Behörden und Kommissionen sowie des Friedensrichters
  • die Einstufungen der Angestellten der Gemeinde Weiningen mit Ausnahme des Lehrpersonals sowie der weiteren Mitarbeitenden im pädagogischen Bereich und der Lernenden (Einreihungsplan).
Gültig bis
13. März 2016
Nachfolgeversion
Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung

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