14. Mai 2024

Infolge Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden nachstehende Grabstätten auf dem Friedhof "Müsler" in Weiningen aufgehoben und abgeräumt:

Urnenreihengräber Klasse D
Gräber Nr. 433 - 513 (Bestattungsjahre 1999 - 2002)

Gräber, in denen später noch Urnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Die Angehörigen werden gebeten Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder Grabzeichen, falls sie diese behalten wollen, bis 31. August 2024 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht durch den Friedhofverband Weiningen abgeräumt.