Zweckverband "Polizei rechtes Limmattal" - Anordnung Urnenabstimmung vom 22.September 2024

23. August 2024

Mit Beschluss vom 24. Juni 2024 hat der Gemeinderat Weiningen als wahlleitende Behörde des Zweckverbands "Polizei rechtes Limmattal" (zusammengesetzt aus den politischen Gemeinden Unterengstringen und Weiningen) auf den 22. September 2024 folgende Urnenabstimmung angeordnet:
 

  • Zustimmung zur Teilrevision der Statuten des Zweckverbands "Polizei rechtes Limmattal", Weiningen (gemäss Fassung vom 17. Juni 2024), mit welcher der Beitritt der politischen Gemeinden Geroldswil und Oetwil an der Limmat in den Zweckverband gutgeheissen wird.

 

Erläuternde Unterlagen zu dieser Abstimmungsvorlage liegen im Gemeindehaus Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, zur Einsicht auf. Der beleuchtende Bericht kann ab dem untenstehenden PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

Gemeinderat Weiningen (wahlleitende Behörde)

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