24. Januar 2025

Bauherrschaft:                       
Christian und Rahel Sebregondi, Usserdorfstrasse 2, 8104 Weiningen ZH

Projektverfasser:                   
plan|b für garten und landschaft, Dammstrasse 45, 8037 Zürich                                              

Bauobjekt:                            
Neugestaltung Gartenumgebung, Usserdorfstrasse 2, 8104 Weiningen, Kat.-Nr. 2290, zweigeschossige Wohnzone W2/40, BG-Nr. 25/003

Planauflage:                          
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe:                      
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).

Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 30.-- zuzüglich Porto verlangt.