4. April 2025

Infolge Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden nachstehende Grabstätten auf dem Friedhof "Müsler" in Weiningen aufgehoben:

Urnennischen Klasse E
Gräber Nr. 36 - 72 (Bestattungsjahre 2000 - 2005)

Gräber, in denen später noch Urnen beigesetzt wurden, können von der Aufhebung nicht ausgenommen werden. Die Angehörigen werden gebeten Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder Grabzeichen, falls sie diese behalten wollen, bis 31. August 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht durch den Friedhofverband Weiningen aufgehoben.