Dauernde Verkehrsanordnung - Hardwaldstrasse
Betrifft: 8951 Fahrweid, Weiningen
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Weiningen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Weiningen Hardwaldstrasse, Abschnitt Niederholz bis Fahrweidstrasse. Auf dem vorerwähnten Abschnitt ist das Parkieren auf beiden Strassenseiten verboten.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26. Mai 2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle:
Gemeinde Weiningen
Zugehörige Objekte
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Bewilligung KAPO ZH, Hardwaldstrasse, Parkieren verboten (PDF, 302.34 kB) | Download | 0 | Bewilligung KAPO ZH, Hardwaldstrasse, Parkieren verboten |