Sperrgut
Sammlung:
wöchentlich, montags, bis 7.00 Uhr bereitstellen. Sperrgut darf frühestens am Vorabend an den Strassenrand gestellt werden.
Ausnahmen: .
Mittwoch, 3. Januar 2024 anstelle von Montag, 1. Januar 2024
Dienstag, 2. April 2024 anstelle von Montag, 1. April 2024
Dienstag, 21. Mai 2024 anstelle von Montag, 20. Mai 2024
Sperrgut (brennbare, sperrige Gegenstände, welche nicht in einen offiziellen Kehrichtsack bis 110 l. passen) bis zu einem Maximalmass von 1.50 x 1.00 x 1.00 m pro Stück, versehen mit einer offiziellen Sperrgutmarke, werden abgeholt.