Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.statistik.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Die vorzeitige persönliche Stimmabgabe an der Urne können Sie jeweils während drei Wochen vor dem Abstimmungsdatum von Montag bis Freitag zu den Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus tätigen.
Sonntag | |||
Weiningen-Dorf; | Gemeindehaus | 10.00 - 11.00 | |
Fahrweid-Weiningen; | Quartierzentrum Fahrweid | 09.30 - 10.30 |
Voraussetzungen
Stimmberechtigt bei Vorlagen des Bundes, des Kantons, des Bezirks, der Politischen- und Schulgemeinden sowie von Zweckverbänden sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Bei Vorlagen in kirchlichen Angelegenheiten bestimmt sich die Stimmberechtigung wie folgt:
Kirche | Schweizer | Ausländer | ||||
evang.-ref. Kirche | ab 16 Jahren | ab 16 Jahren mit Bewilligungen C, Ci/C1 oder B | ||||
röm.-kath. Kirche | ab 18 Jahren | ab 18 Jahren mit Bewilligungen C, Ci/C1 oder B |
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe können Sie tätigen ab Erhalt des Abstimmungsmaterials. Beachten Sie bitte aufmerksam die auf der Vorder- und Rückseite des Stimmrechtsausweises enthaltenen Informationen. Fehlerhafte briefliche Stimmabgaben sind ungültig.
Retournieren Sie das Antwortkuvert rechtzeitig mit der Post oder werfen Sie es direkt in den Briefkasten des Gemeindehauses an der Badenerstrasse 15 ein. Wahl- und Stimmzettel die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Briefkasten beim Gemeindehaus Badenerstrasse 15 wird letztmals am Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr geleert.