Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG) und dem Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG). Die Gemeinde ist in gewissen Fällen verpflichtet oder berechtigt, Daten an Privatpersonen oder Organisationen herauszugeben. Auskünfte werden nur auf schriftliches Gesuch erteilt. 

 

Einfache Auskunft

Einer privaten Person oder Organisation gibt die Gemeinde im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkungen folgende Daten bekannt (§18 Abs. 1 MERG):

  • Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug

Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt Fr. 15.--.

 

Erweiterte Auskunft

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis) werden zusätzlich folgende Daten bekannt gegeben (§18 Abs. 2 MERG in Verbindung mit § 23 IDG):

  • Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Die Gebühr für eine erweiterte Auskunft beträgt Fr. 30.--.

Die Gebühren können im Voraus am Schalter der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit bezahlt werden oder die Auskunft wird anschliessend zusammen mit der Rechnung zugestellt.

 

Zuständigkeitsbereich Fahrweid
Weiningen
Blumenstrasse
Brunaustrasse (ohne Nr. 2 / mit 2a,b,c)
Fahrweidstrasse (ohne Nr. 30-63a und 76)
Hardwaldstrasse
Niederholzstrasse
Querstrasse
Wirtwisstrasse

Geroldswil
Austrasse
Brunaustrasse (nur Nr. 2)
Dornaustrasse
Fahrweidstrasse (nur 30-63a und 76)
Giessackerstrasse
Lenggenbachstrasse

Zugehörige Objekte