Feuerungskontrolle
Mit der Feuerungskontrolle wird Ihre Heizung auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung geprüft. Die Kontrolle wird alle 2 Jahre durch eine anerkannte Fachperson (Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder eine Fachfirma, die mit dem AWEL einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat) durchgeführt. Werden die Grenzwerte überschritten, so wird dem Eigentümer eine Frist von 30 Tagen zur Einregulierung der Heizung gewährt. Auf eine Nachkontrolle wird verzichtet, wenn uns von der Servicefirma eine Kopie des Servicerapportes mit Messstreifen zugestellt wird. Kann die Heizung nicht mehr einreguliert werden, so wird eine gesetzliche Sanierungsfrist angeordnet.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.
Feuerungskontrolleur der Gemeinde Weiningen:
Sauter AG
Kaminfeger und Lüftungsreinigung
Friedhofstrasse 11a
8104 Weiningen
Telefon | 044 742 20 10 |
Mobile | 079 333 78 78 |
info@sauter-kaminfeger.ch | |
Website | www.sauter-kaminfeger.ch |
Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |