Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Dieses Gesuch können Sie auch über unser Online-Schalter stellen. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt