Die Abteilung Steuern gibt nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, sofern bei der betreffenden Person keine Datensperre besteht. Auf dem ausgestellten Steuerausweis wird das steuerbare Einkommen und Vermögen, respektive der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Kapital, gemäss letzter rechtskräftiger Einschätzung oder aufgrund der letzten Steuererklärung, aufgeführt. Die Steuerausweise sind kostenpflichtig und können über den Online-Schalter bestellt werden.

Preis

Fr. 40.00

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