Stirbt jemand, so muss in jedem Fall ein Arzt beigezogen werden. Nur er kann aus medizinischer Sicht den Tod eines Menschen feststellen und die „Ärztliche Todesbescheinigung“ ausstellen. Bei einem Todesfall Zuhause, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an den zuständigen Notfallarzt.

Während den Fest- und Feiertagen sowie am Wochenende melden Sie sich bitte für die Einsargung und Überfügung direkt bei unserer Bestattungsfirma:

Hans Gerber AG
Lättenstrasse 9
8315 Lindau
052 355 00 11
www.gerber-lindau.ch