Kostenübernahme durch die Gemeinde
- Leichenschau
- Benützung der Aufbahrungshalle
- Einfacher Sarg und die Einsargung
- Sargkissen und Leichenhemd
- Überführung der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde oder ins Krematorium sowie Abholen der Urne
- Grabplatz
- Öffnen und Zudecken des Grabes
- Holzgrabkreuz
- Kremationskosten und Tonurne
- Amtliche Publikation
Werden weitergehende Ansprüche gestellt, wie z.B. besondere Ausführung des Sarges oder der Urne etc., so werden diese Kosten den Auftraggebenden in Rechnung gestellt.