Videoüberwachung
An der Gemeindeversammlung vom 15. September 2020 hat die Stimmbevölkerung das Reglement zur Videoüberwachung von öffentlichen Orten und Räume in der Gemeinde Weiningen erlassen. Art. 3 Reglement zur Videoüberwachung besagt, dass eine Liste über die Videoinstallationen zu führen und diese für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Nachfolgend finden Sie das Reglement zur Videoüberwachung sowie die Liste mit den Standorten. Der Liste zu entnehmen sind zudem diejenigen Funktionäre, welche vom Gemeinderat für die Auswertung der Daten bestimmt wurden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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P1.04.4 (1) | Reglement Videoüberwachung | 15. September 2020 |
P1.04.4 (2) | Übersicht Videoinstallationen | 15. September 2020 |