Wegleitung für das Baugesuch und die Bauausführung
- Nummer
- B2.40 (1)
- Name
- Wegleitung für das Baugesuch und die Bauausführung
- Inkrafttreten
- 1. Dezember 2014
- Art
- Reglement
- Informationen
Die Wegleitung gibt Auskunft über die Bestimmung, welche bei den Bauarbeiten zu beachten sind, bei welchen Vorhaben eine baurechtliche Bewilligung erforderlich ist, welche Bewilligungsverfahren angewendet werden und vieles mehr.
Sie wollen in der Gemeinde Weiningen ein Bauvorhaben realisieren? Das offizielle Baugesuchsformular können Sie jetzt in unserem Online-Schalter beziehen und zusammen mit den weiteren erforderlichen Baugesuchsunterlagen bei der Abteilung Hochbau & Umwelt einreichen.
Für spezielle Bauvorhaben bedarf es noch der Einreichung weiterer Zusatzformulare, welche ebenfalls bei unserem Online-Schalter bezogen werden können.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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B2.40_Wegleitung_fur_das_Baugesuch_und_die_Bauausfuhrung.pdf (PDF, 154.08 kB) | Download | 0 | B2.40_Wegleitung_fur_das_Baugesuch_und_die_Bauausfuhrung.pdf |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |