Allgemeine Bedingungen für Baubewilligung
- Nummer
- B2.40 (2)
- Name
- Allgemeine Bedingungen für Baubewilligung
- Inkrafttreten
- 1. Dezember 2014
- Art
- Beschluss
- Informationen
Dieses Dokument verschafft Ihnen einen Überblick über die allgemeinen Bedingungen für Baubewilligungen.
Sie wollen in der Gemeinde Weiningen ein Bauvorhaben realisieren? Das offizielle Baugesuchsformular können Sie jetzt in unserem Online-Schalter beziehen und zusammen mit den weiteren erforderlichen Baugesuchsunterlagen bei der Abteilung Hochbau & Umwelt einreichen. Für spezielle Bauvorhaben bedarf es noch der Einreichung weiterer Zusatzformulare, welche ebenfalls im Online-Schalter bezogen werden können.
Eine Wegleitung zum Baugesuch finden Sie bei den Reglementen oder unter www.baugesuche.zh.ch
Zugehörige Objekte
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B2.40_Allgemeine_Bedingungen_fur_Baubewilligungen.pdf (PDF, 203.53 kB) | Download | 0 | B2.40_Allgemeine_Bedingungen_fur_Baubewilligungen.pdf |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |