Baukommission Kernzone - Organisationsreglement
- Nummer
- G1.07 (1)
- Name
- Baukommission Kernzone - Organisationsreglement
- Erlassdatum
- 14. Februar 2022
- Inkrafttreten
- 14. Februar 2022
- Art
- Beschluss
- Informationen
Art. 17 Abs. 3 Bau- und Zonenordnung Weiningen schreibt vor, dass der Gemeinderat für die Beurteilung von Vorhaben in der Kernzone, welche eine baurechtliche Bewilligung benötigen, eine vorberatende Kommission zu bestellen hat, welche diese Vorhaben beurteilt und der Baubehörde einen Antrag stellt. Diese Kommission muss sich aus zwei Mitgliedern des Gemeinderates und drei weiteren Einwohnern der Gemeinde Weiningen zusammensetzen. Sie kann externe Fachberater beiziehen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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G2.07_Baukommission_Kernzone_-_Organisationsreglement.pdf (PDF, 851.54 kB) | Download | 0 | G2.07_Baukommission_Kernzone_-_Organisationsreglement.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |
Präsidiales | 044 752 25 50 | praesidiales@weiningen.ch |