Kinderbetreuungsbeiträge
Wir leisten für Eltern, welche kostenpflichtige familienergänzende Betreuungsangebote im Vorschulalter in Anspruch nehmen und diese, die entsprechenden Voraussetzungen gemäss des Unterstützungsreglement Weiningen vom 11. Juni 2015 und der Tarifordnung des Gemeinderates vom 7. April 2015 familienergänzende Betreuungsangebote erfüllen, individuelle finanzielle Unterstützungsbeiträge.
Kontakt
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung Weiningen gerne zur Verfügung.
Für die Berechnung erforderlichen Unterlagen
Familien- und schulergänzende Betreuung – Antrag
Familien- und schulergänzende Betreuung – Beilage 1
Familien- und schulergänzende Betreuung – Beilage 2
Familien- und schulergänzende Betreuung – Beilage 3
Reglemente für die Familien- und schulergänzende Betreuungsangebote
Unterstützungsreglement Weiningen
Tarifordnung Primarschulpflege