Waffenerwerbsschein
Das vollständig unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen an die Abteilung Sicherheit & Bevölkerung Weiningen einzureichen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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