Baurechtsentscheide - Gesuch um Zustellung
Wenn Sie Ihre Rechte im Hinblick eines Bauvorhabens von Dritten aufrecht erhalten wollen, müssen Sie während der Auflagefrist unbedingt die Zustellung des baurechtlichen Entscheides (Fr. 30.-- exkl. Versandspesen) verlangen. Andernfalls verwirkt ein allfälliges Rekursrecht. Das Gesuch um Zustellung eines baurechtlichen Entscheides kann erst gestellt werden, wenn die Ausschreibung in den öffentlichen Publikationsorganen (Amtsblatt Kt. Zürich) erfolgt ist.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |
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