AHV - Anmeldung Altersrente
Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Auf Wunsch lässt sich die Rente bereits 1 oder 2 Jahre früher oder bis zu 5 Jahre später beziehen. Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate zuvor derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die zuletzt Beiträge erhalten hat. Ausnahme: Wenn der Ehepartner oder eingetragene Partner oder die Antragstellerin, der Antragsteller selbst bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig. Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Rente und überweist den Betrag monatlich auf das persönliche Bank- oder Postkonto.
Weitere Informationen
Merkblatt 3.01 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen
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