AHV - Selbstständigerwerbende
Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Personen, die
- unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie
- in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für das Entgelt der jeweiligen Tätigkeit.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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