Sie wollen in der Gemeinde Weiningen ein Bauvorhaben realisieren und Ihr Bauvorhaben befindet sich im Gewässerschutzbereich Au? Diese Bauten in Grundwasserleitern (unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels) erfordern eine kantonale Bewilligung. In diesem Fall muss dieses Formular, zusätzlich mit dem offiziellen Baugesuchsformular, vor Baubeginn der Abteilung Hochbau & Umwelt eingereicht werden.
Einbauten in nutzbare Grundwasservorkommen dürfen Speichervolumen und Durchflusskapazität nicht wesentlich und dauernd verringern. Es dürfen grundsätzlich keine Bauten erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen.
Eine Wegleitung zum Baugesuch erhalten Sie in unserem Online-Schalter oder unter
www.baugesuche.zh.ch