Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA). Von diesem Verfahren kann ein Arbeitgebender freiwillig Gebrauch machen. Es erleichtert ihm die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/ Familienzulagen) und gleichzeitig der Quellensteuer. In erster Linie ist es gedacht für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkommen. Dieses Merkblatt informiert Arbeitgebende, die von diesem Verfahren Gebrauch machen möchten.