Bauwesen - Bau- und Zonenordnung Weiningen

Die Gemeinde Weiningen erlässt, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 7. September 1975 unter Berücksichtigung der seither ergangenen Änderungen und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet nachstehende Bau- und Zonenordnung.



Bitte beachten Sie, dass der Zonenplan bzw. Kernzonenplan separat bestellt werden muss.

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CHF 10.00

Bemerkung

Bitte füllen Sie das online-Formular wahrheitsgetreu aus. Nach Eingang Ihrer Bestellung wird Ihnen Bauordnung zugestellt.

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