Weiningen - Halbjahresparkkarte

Die Halbjahresparkkarte ist gültig für 6 Monate und berechtigt zum mehrmaligen ununterbrochenen Parkieren während jeweils maximal 72 Stunden.

Berechtigt zum Beantragen sind Fahrzeughalter die entweder
  • in der Gemeinde Weiningen Wohnsitz haben;
  • Firma mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in der Gemeinde Weiningen sein;
  • Arbeitnehmer einer Firma mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in der Gemeinde Weiningen sein.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 150.00

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