Entladungslampen zählen zum Sonderabfall, welcher aufgrund seiner chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt darstellt und deshalb besonders behandelt werden muss. Diese können bei den Verkaufsstellen, bei jeder EKZ-Filiale oder an einer Sammelstelle der Stiftung SENS, Tel. 043 255 20 00 zurückgegeben werden.
Wichtig
Wer Leuchtstofflampen, Neonröhrern, Stromsparlampen, LED (Entladungslampen), etc. in den Kehricht gibt, macht sich strafbar. Nur Glühlampen gehören in den Kehricht.
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