Alljährlich erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften die Abrechnungen der Gebühren für die Gemeindedienstleistungen Wasser, Abwasser und Kehricht. Oftmals kommt es vor, dass sich aus der Gebührenberechnung berechtigte Fragen stellen. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Gerne sind wir bereit, Ihre Fragen zu beantworten, allfällige Unklarheiten nachzuprüfen und gerechtfertigte Beanstandungen zu beheben.

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