Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Entwässerungsgebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.

Preis

gemäss sep. Gebührenregelung

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
K1.40 (1) Siedlungsentwässerungsverordnung Weiningen 4. Februar 2005
K1.40 (2) Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen 1. Juli 1985
W1.40 (1) Reglement Wasserversorgung Weiningen 10. Dezember 1986