Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei persönlicher Vorsprache am Schalter der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit oder Sie können dieses über den Online-Schalter bestellen und bezahlen. Das Dokument wird Ihnen anschliessend per Post zugestellt. Eine Bestellung gegen Rechnung ist nicht möglich.
Für die Abholung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Reisepass / ID-Karte
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |