Achtung Pilzvergiftungen!

Das Essen von unbekannten Pilzen ist sehr gefährlich und kann zu tödlichen Vergiftungen führen. Da Verwechslungen zwischen essbaren und giftigen Pilzen leicht möglich sind und auch immer wieder vorkommen, warnen wir Sie ausdrücklich davor, unkontrollierte Pilze zu essen.

Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Pilzkenntnisse, sondern lassen Sie alle gesammelten Pilze durch die amtliche Pilzkontrolle untersuchen.

 

Pilzkontrollstellen: https://www.vapko.ch/index.php/de/eine-pilzkontrollstelle-finden

 

Bestimmungen der kantonalen Pilzschutzverordnung

Zum Schutz der Pilze ist das Sammeln wie folgt beschränkt:

  • vom 1. bis 10. Tag des Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden
  • in der übrigen Zeit darf eine Person nicht mehr als 1 kg pro Tag sammeln
  • Nur dem Sammler bekannte Pilzarten pflücken. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Parasitäre und für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.

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