Verpflichtungserklärung
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist in die Schweiz einladen?
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung muss der Gastgeberin bzw. dem Gastgeber in der Schweiz zugesandt werden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber (Garantin/Garant) legt die Verpflichtungserklärung zusammen mit nachfolgend genannten Unterlagen der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen zur Stellungnahme vor.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Reisepass / ID-Karte
- Ausländerausweis
- evtl. Reiseversicherung
- aktuelle Bankkontoauszüge
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- aktueller Betreibungsregisterauszug (nach Bedarf)
- Fr. 60.00
Die Garantie leistende Person muss persönlich bei der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit vorsprechen, Stellvertretungen durch Ehepartner sind allerdings möglich, wenn von beiden Personen ein amtlicher Ausweis vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Bundesamt für Migration BFM
Migrationsamt des Kantons Zürich
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |