Mieterwechsel
Gemäss dem geltenden Gemeindegesetz haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug ihrer Mieter den Einwohnerkontrollen bekannt zu geben. Dies geschieht heute mehrheitlich in Papierform. Mit dem neu entwickelten eCH-0112-Standard haben Sie heute neu zwei Möglichkeiten, ihre Meldungen bequem abzusetzen:
Grössere Liegenschaftsverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden ist. Falls Sie sich für diese Variante entschieden haben, bitten wir Sie, mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm@bfs.admin.ch Kontakt aufzunehmen.
Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den Weblink im Online-Schalter absetzen. Sie benötigt dafür kein Passwort.
Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über den Weblink zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.
Zugehörige Objekte
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |