Gemeinderat
Der Gemeinderat ist als exekutive Behörde die Vorsteherschaft der Poltischen Gemeinde und besorgt die in der Gemeindeordnung definierten Geschäfte. Er ist für den Vollzug der ihm durch übergeordnetes Recht oder vorgesetzte Behörden gestellte Aufgaben ebenso zuständig wie für die Vorberatung und Antragsstellung an die Geschäfte der Gemeindeversammlung und der Urnenabstimmung.
Die Politische Gemeinde und die Primarschulgemeinde Weiningen bilden zusammen eine Einheitsgemeinde. Die Vorsteherschaft über die Angelegenheiten der Schule übt die Primarschulpflege aus.
Kontakt
GemeinderatBadenerstrasse 15
8104 Weiningen
Tel. 044 752 25 50
Fax 044 750 22 53
praesidiales@weiningen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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