Das vollständig unterzeichnete Gesuch ist mit folgenden Unterlagen an die Abteilung Sicherheit & Bevölkerung Weiningen einzureichen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

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