Antrag für Bauzeitversicherung

Sie wollen in der Gemeinde Weiningen ein Bauvorhaben realisieren? Für Neubauten sowie für wesentliche An- und Umbauten mit einer Wertvermehrung über Fr. 50'000.00 oder über 50 % des bisherigen Versicherungswertes ist bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abzuschliessen.

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