Beanspruchung von öffentlichem Grund
Dann reichen Sie bitte das Gesuch für die Beanspruchung von öffentlichem Grund zusammen mit einem Situationsplan, spätestens 1 Monat vor Beginn der Arbeiten, vollständig ausgefüllt, der Abteilung Hochbau & Umwelt Weiningen zur Prüfung und Bewilligung ein.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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