Bauwesen - Zonenplan und Kernzonenplan Weiningen
Die Gemeinde Weiningen erlässt, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 7. September 1975 unter Berücksichtigung der seither ergangenen Änderungen und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet eine Bau- und Zonenordnung.
Integrierender Bestandteil dieser Bau- und Zonenordnung sind die Zonen- und Kernzonenpläne.
Sie haben die Möglichkeit, den Zonen- und Kernzonenplan für Fr. 10.00 zu bestellen. Einzeln können die Pläne nicht bezogen werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 10.00Bemerkung
Verfahren
Bestellformular
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