Weiningen - Halbjahresparkkarte
Berechtigt zum Beantragen sind Fahrzeughalter die entweder
- in der Gemeinde Weiningen Wohnsitz haben;
- Firma mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in der Gemeinde Weiningen sein;
- Arbeitnehmer einer Firma mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in der Gemeinde Weiningen sein.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |