Protokoll und Beschlussfassung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
Protokoll:
Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf.
Beschlussfassung:
1. Entwässerung Fahrweid; Beseitigung Hochwasserproblematik – Kreditabrechnung
Der Antrag des Gemeinderates wurde genehmigt.
2. Strassenraumgestaltung "Fahrweid Süd" – Kredit für die Realisierung von
Gestaltungselementen
Der Antrag des Gemeinderates wurde genehmigt.
3. Umbau mit Erweiterung Primarschulhausanlage "Schlüechti", Weiningen-Dorf –
Projektierungskredit
Der Antrag des Gemeinderates wurde verbunden mit einem Prüfungsauftrag
zurückgewiesen.
4a. Budget 2025 der Gemeinde Weiningen – Budgetgenehmigung (inkl. Stellenplan) sowie
Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2024-2028
Der Antrag des Gemeinderates wurde gutgeheissen.
4b. Steuerfuss 2025 der Gemeinde Weiningen
Der Antrag des Gemeinderates um Erhöhung des Steuerfusses auf 91% wurde
abgelehnt. Der Antrag der Rechnungsprüfungskommission um Erhöhung des
Steuerfusses auf 87% wurde angenommen.
Beanstandung zum Protokoll
Beanstandungen gegen die Form und/oder den Wortlaut der Protokollierung sind mittels Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, oder im Rahmen eines Rekurses gegen den einzelnen Beschluss bzw. den Erlass in der Sache geltend zu machen.
Stimmrechtsrekurs
Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Eine Person, die an der Versammlung teilgenommen hat, kann Stimmrechtsrekurs nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt hat. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Rekurse gegen Beschlüsse und Erlasse
Gegen Beschlüsse und Erlasse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, rekurrieren, wer durch die Anordnung oder den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Ein Rekurs ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingabe muss schriftlich erfolgen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Weiningen