Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage)

10. Januar 2025

Bauherrin:                              
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich

Projektverfasserin:             
Axians Schweiz AG, Kreuzlingerstrasse 59, 8555 Müllheim                                         

Bauobjekt:                            
Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage), Fahrweidstrasse 5, 8951 Fahrweid, Kat.-Nr. 1859, dreigeschossige Wohnzone W3/60, BG-Nr. 24/017

Planauflage:                          
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rechtsbehelfe:                      
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).

Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 30.-- zuzüglich Porto verlangt.