25. April 2025

Betrifft: 8951 Fahrweid, Weiningen

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Weiningen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Weiningen Hardwaldstrasse, Abschnitt Niederholz bis Fahrweidstrasse. Auf dem vorerwähnten Abschnitt ist das Parkieren auf beiden Strassenseiten verboten.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26. Mai 2025

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeinde Weiningen

Zugehörige Objekte

Name
Bewilligung KAPO ZH, Hardwaldstrasse, Parkieren verboten (PDF, 302.34 kB) Download 0 Bewilligung KAPO ZH, Hardwaldstrasse, Parkieren verboten