Zweckverband "Polizei rechtes Limmattal" – Beschluss über die Interkommunale Vereinbarung zur gegenseitigen polizeilichen Unterstützung im Bezirk Dietikon

25. April 2025

Gestützt auf Art. 2 der Statuten des Zweckverbands "Polizei rechtes Limmattal", haben die Gemeindevorstände der Verbandsgemeinden eine bedingte Zusammenarbeit des verbandseigenen Polizeikorps mit den Kommunalpolizeien Dietikon, Schlieren, Uitikon sowie Urdorf gutgeheissen und hierfür die "Interkommunale Vereinbarung zur gegenseitigen polizeilichen Unterstützung im Bezirk Dietikon" (Zusammenarbeitsvertrag im Sinne von § 72 Gemeindegesetz) genehmigt. Diese Vereinbarung definiert unter anderem folgende Einsatzrichtlinien:
 

Aufträge der Kantonspolizei
Aufträge der Einsatzzentralen der Kantonspolizei Zürich beziehen sich in der Regel auf folgende Einsätze:

  • Zur Hilfeleistung für Menschen, die unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind;
  • Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Gegenstände sowie zur Beseitigung entsprechender Störungen.

Bei fehlender sachlicher Zuständigkeit treffen die aufgebotenen Kommunalpolizeipatrouillen lediglich die unaufschiebbaren Massnahmen, solange bis die Kantonspolizei die Ereignisbewältigung übernimmt.
 

Schwerpunktarbeit, Kontrollen und Unterstützung
Die Kommunalpolizeien können sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, nach Bedarf und auf Anfrage der jeweiligen Polizeileitung, gegenseitig personell unterstützen. Dies beinhaltet:

  • Gemeindeübergreifende polizeiliche Schwerpunktarbeit
  • Unterstützung bei Grossereignissen
  • Gemeinsame Aktionen/Kontrollen
     

Für diese gegenseitigen Leistungen und Unterstützungen werden keine Kosten verrechnet.
 

Die genehmigte Vereinbarung kann ab untenstehendem PDF-Dokument eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Diese wird seitens des Zweckverbands "Polizei rechtes Limmattal" unter dem Vorbehalt der Rechtskraft dieser Beschlussfassung unterzeichnet.
 

Rekurs gegen Zweckverbandsbeschlüsse und -erlasse:
Gegen diese Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekurrieren kann, wer durch den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Der Verbandsvorstand

Zugehörige Objekte

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Vertrag, Interkommunale Vereinbarung, Zweckverband (PDF, 79.93 kB) Download 0 Vertrag, Interkommunale Vereinbarung, Zweckverband