Allgemeine Bedingungen für Baubewilligung

Nummer
B2.40 (2)
Name
Allgemeine Bedingungen für Baubewilligung
Inkrafttreten
1. Dezember 2014
Art
Beschluss
Informationen

Dieses Dokument verschafft Ihnen einen Überblick über die allgemeinen Bedingungen für Baubewilligungen.

Sie wollen in der Gemeinde Weiningen ein Bauvorhaben realisieren? Das offizielle Baugesuchsformular können Sie jetzt in unserem Online-Schalter beziehen und zusammen mit den weiteren erforderlichen Baugesuchsunterlagen bei der Abteilung Hochbau & Umwelt einreichen. Für spezielle Bauvorhaben bedarf es noch der Einreichung weiterer Zusatzformulare, welche ebenfalls im Online-Schalter bezogen werden können.

Eine Wegleitung zum Baugesuch finden Sie bei den Reglementen oder unter www.baugesuche.zh.ch

Zugehörige Objekte

Name
B2.40_Allgemeine_Bedingungen_fur_Baubewilligungen.pdf (PDF, 203.53 kB) Download 0 B2.40_Allgemeine_Bedingungen_fur_Baubewilligungen.pdf
Name Verantwortlich Telefon