Aus- und Weiterbildungsreglement
- Nummer
- G3.40 (2)
- Name
- Aus- und Weiterbildungsreglement
- Erlassdatum
- 27. September 2004
- Inkrafttreten
- 27. September 2004
- Art
- Reglement
- Informationen
Dieses Reglement gilt für die Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit Ausnahme des im Stundenlohn entlöhnten Personals und der Lehrlinge), welche in einem Arbeitsverhältnis mit der Politischen Gemeinde Weiningen stehen und ist sowohl auf die fachliche, als auch auf die allgemeine Aus- und Weiterbildung anwendbar.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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G3.40_Aus-_und_Weiterbildungsreglement.pdf (PDF, 111.67 kB) | Download | 0 | G3.40_Aus-_und_Weiterbildungsreglement.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 752 25 50 | praesidiales@weiningen.ch |