Kinder- und Jugendkommission - Organisationsreglement
- Nummer
- G1.07 (5)
- Name
- Kinder- und Jugendkommission - Organisationsreglement
- Erlassdatum
- 4. Juli 2022
- Inkrafttreten
- 4. Juli 2022
- Art
- Beschluss
- Informationen
Eine gut funktionierende Demokratie braucht starke Kinder und Jugendliche, welche bereit sind sich eine Meinung zu bilden, sich Werte anzueignen und an der Weiterentwicklung der Gesell-schaft mitzuwirken. Der Gemeinderat erachtet es auch als eine öffentliche Pflicht, Kinder und Jugendliche auf diesem Weg zu begleiten, bis sie ihr Leben und die Geschicke der Gesellschaft eines Tages selbst in die Hand nehmen. Um den Gemeinderat bei dieser Aufgabenbewältigung zu unterstützen, soll eine Kinder- und Jugendkommission ins Leben gerufen werden, welche sich am Kinder- und Jugendförderungsgesetz orientiert. Deren Aktivitäten stützen sich unter anderem auf den Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonventionen, welche von der Schweiz ratifiziert worden ist.
Informationen zur Jugendkommission und ihre Tätigkeiten finden Sie hier: Jugendkommission Weiningen
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Kinder_und_Jugendkommission_Organisationsreglement.pdf (PDF, 375.01 kB) | Download | 0 | Kinder_und_Jugendkommission_Organisationsreglement.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 752 25 50 | praesidiales@weiningen.ch |